Verlängerung der Abgabefrist für Lohnsteuer-AnmeldungenVon der Corona-Krise betroffene Betriebe können eine Verlängerung der Abgabefrist für die Lohnsteuer-Anmeldungen von bis zu zwei Monaten erhalten.Durch die Corona-Krise sind Arbeitgeber teilweise daran gehindert, die Lohnsteuer-Anmeldungen fristgerecht abzugeben. Das Bundesfinanzministerium hat daher die Finanzämter angewiesen, den Arbeitgebern die Fristen zur Abgabe monatlicher oder vierteljährlicher Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise auf Antrag zu verlängern, soweit die Anmeldung nachweislich unverschuldet nicht pünktlich übermittelt werden kann. Die Fristverlängerung darf maximal zwei Monate betragen. Übersicht - Eine Seite zurück |