Fahrtaufwendungen als besondere Ausbildungskosten abziehbarBeim Kindergeld können Fahrtkosten des Kindes als besondere Ausbildungskosten berücksichtigt werden.Aufwendungen für Fahrten Ihres Kindes zwischen der Wohnung am Ausbildungsort und der Ausbildungsstelle können als besondere Ausbildungskosten berücksichtigt werden. Genauso verhält es sich mit Aufwendungen für Fahrten Ihres Kindes von und zu Ihrem Haushalt als Kindergeldberechtigtem. Übersicht - Eine Seite zurück |