Belegnachweis bei einer innergemeinschaftlichen LieferungAuch ein CMR-Frachtbrief, der nicht vom Auftraggeber unterschrieben ist, gilt als umsatzsteuerlich einwandfreier Versendungsnachweis.Ein CMR-Frachtbrief ist auch dann umsatzsteuerlich als Versendungsbeleg anzuerkennen, wenn er nicht vom Auftraggeber des Frachtführers unterzeichnet ist. Mit dieser Entscheidung stellt sich der Bundesfinanzhof gegen die strengeren Formerfordernisse der Finanzverwaltung. Übersicht - Eine Seite zurück |