Die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel

Schon lange sind nicht mehr so viele Änderungen im Steuerrecht noch so kurz vorm Jahreswechsel verabschiedet worden.

Zum Jahreswechsel sind zahlreiche Änderungen im Steuerrecht verteilt über viele Einzelgesetze in Kraft getreten. Hier finden Sie die wichtigsten dieser Änderungen:

  • Erbschaftsteuer: Die umfangreichste Änderung zum Jahreswechsel - und gleichzeitig die bis zuletzt am heftigsten umkämpfte - ist die Neuregelung der Erbschaftsteuer und des damit verbundenen Bewertungsrechts. Über die Details lesen Sie mehr in separaten Ausgaben.

  • Kindergeld: Ab 2009 steigt das Kindergeld für das erste und zweite Kind von monatlich 154 auf 164 Euro. Für das dritte Kind gibt es 170 statt 154 Euro Kindergeld, und für das vierte und jedes weitere Kind wird das Kindergeld von 179 auf 195 Euro erhöht. Der Kinderfreibetrag steigt 2009 von 3.648 auf 3.864 Euro.

  • Degressive Abschreibung: Ab dem 1. Januar 2009 ist wieder die degressive Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter möglich, allerdings nur mit maximal 25 %. Diese Maßnahme ist auf zwei Jahre befristet und gilt nicht für den GwG-Sammelposten (Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1.000 Euro).

  • Sonderabschreibung: Kleine und mittlere Unternehmen können zusätzlich zur degressiven Abschreibung auch Sonderabschreibungen nutzen. Die dafür relevanten Betriebsvermögens- und Gewinngrenzen werden um je 100.000 Euro auf 335.000 Euro (Betriebsvermögen bei Bilanzierern) bzw. 200.000 Euro (Gewinn bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern) erhöht.

  • Schulgeld: Ab dem 1. Januar 2008 und in allen noch nicht bestandskräftigen Altfällen sind 30 % des Schulgelds für alle Schulen im EU/EWR-Raum abzugsfähig, vorausgesetzt sie führen zu einem Schulabschluss, der durch ein inländisches Kultusministerium oder die Kultusministerkonferenz anerkannt oder einem inländischen Abschluss gleichwertig ist. Das gilt ebenso für berufsbildende Privatschulen, jedoch nicht für Hochschulen. Außerhalb des EU/EWR-Raums ist auch weiterhin nur das Schulgeld für Deutsche Schulen abzugsfähig. Gleichzeitig wird der Sonderausgabenabzug von Schulgeld auf 5.000 Euro begrenzt, womit Schulgeld nur noch bis zu 16.667 Euro steuerlich relevant ist.

  • Lohnsteuer-Anmeldung: Die Schwellenwerte für die Lohnsteuer-Anmeldungen werden von 800 auf 1.000 Euro (Pflicht zur vierteljährlichen Abgabe oberhalb dieser Jahressumme) und von 3.000 auf 4.000 Euro (monatliche Abgabepflicht) angehoben.

  • Besteuerung von Doppelverdiener-Ehepaaren: Ab 2010 wird nun das ursprünglich schon für 2009 vorgesehene optionale Faktorverfahren für Doppelverdiener-Ehepaare eingeführt. Ehepaare können dann nicht nur die Steuerklassenkombination III und V wählen, sondern auch gemeinsam nach Steuerklasse IV, ergänzt um einen Verteilungsfaktor, besteuert werden. Dadurch soll der Splitting-Vorteil besser auf beide Ehepartner verteilt werden.

  • Altersvorsorgebeiträge: Damit Altersvorsorgebeiträge auch nach 2009 noch als Sonderausgaben abziehbar sind, muss der Steuerzahler dem Anbieter seine Steueridentifikationsnummer mitteilen und ihm schriftlich erlauben, die Höhe der Beiträge elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

  • Betriebliche Gesundheitsförderung: Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden, sind bereits ab 2008 bis zu einer Höhe von 500 Euro je Arbeitnehmer und Jahr steuerfrei. Darunter fällt aber nicht die Übernahme von Beiträgen für einen Sportverein oder ein Fitnessstudio.

  • Vorsteuerabzug für Firmenwagen: Der Plan, die Beschränkung des Vorsteuerabzugs für Firmenwagen wieder einzuführen, ist im Bundesrat gescheitert. Es bleibt also weiterhin beim vollen Vorsteuerabzug unabhängig von der Verwendung des Fahrzeugs.

  • Streubesitzdividenden: Auch die Steuerpflicht auf Dividenden und Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz wurde nach Protest aus der Wirtschaft vorerst wieder fallen gelassen. Weil die EU aber ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland führt, dürfte diese Änderung früher oder später wieder anstehen.

  • Ort einer Dienstleistung: Ab dem 1. Januar 2010 werden Dienstleistungen, die ein Unternehmen für ein anderes Unternehmen erbringt, dort besteuert, wo der Kunde ansässig ist, und nicht an dem Ort der Niederlassung des Dienstleistungserbringers. Dienstleistungen von Unternehmen an private Verbraucher werden dagegen nach wie vor an dem Ort besteuert, an dem der Dienstleistungserbringer ansässig ist. Davon ausgenommen sind verschieden Dienstleistungen für Verbraucher, für die der Leistungsort generell im Verbrauchsland liegt.

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung: Die Schwellenwerte für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen werden von 512 auf 1.000 Euro (Vierteljährliche Abgabe oberhalb dieser Jahressumme) und von 6.136 auf 7.500 Euro (monatliche Abgabepflicht) angehoben.

  • Handwerkerleistungen: Der Steuerbonus für Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in privaten Haushalten verdoppelt sich. So werden 20 % von maximal 6.000 Euro Kosten, also bis zu 1.200 Euro, vom Finanzamt erstattet. Die Regelung wird nach zwei Jahren überprüft und gilt für alle ab dem 1. Januar 2009 erbrachten und bezahlten Leistungen.

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Auch die steuerliche Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen wird deutlich ausgeweitet. Steuerzahler können nun haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen, wovon das Finanzamt dann 20 % ersetzt.

  • Wesentliche Ertragsminderung: Statt wie bisher bereits ab einer Ertragsminderung von 20 % des Rohertrags ist der Erlass der Grundsteuer jetzt erst ab einer Ertragsminderung von mindestens 50 % möglich und beträgt dann 25 % der Grundsteuer. Nur bei einer vollständigen Ertragsminderung ist ein Grundsteuererlass von 50 % möglich. Die Änderung gilt erstmals für die Grundsteuer des Kalenderjahres 2008.

  • Dachfonds: Die Ausweitung der Abgeltungsteuer auf Dach- und Zertifikatfonds ist nicht umgesetzt worden.

  • Finanzinnovationen: Als Reaktion auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu Finanzinnovationen sollen bestimmte Kapitalanlageprodukte (Reverse Floater, Down-Rating-Anleihen, Garantiezertifikate etc.) ab 2009 generell als Finanzinnovationen gelten. Damit unterliegt stets die Differenz zwischen Erlös und Anschaffungskosten (Gewinn oder Verlust) der Abgeltungsteuer, und zwar unabhängig vom Erwerbszeitpunkt.

  • Private Veräußerungsgeschäfte: Beim Verkauf von Wirtschaftsgütern, aus deren Nutzung Einkünfte erzielt wurden, sollen grundsätzlich die geltend gemachten Abschreibungen gewinnerhöhend hinzugerechnet werden. Durch die Änderung werden nun auch die sonstigen Einkünfte erfasst, zum Beispiel aus der Vermietung beweglicher Wirtschaftsgüter.

  • Rürup-Renten: Für Verträge zur Basisrente (Rürup-Rente) wird ein Zertifizierungsverfahren analog zur Riester-Rente eingeführt. Außerdem wird der Sonderausgabenabzug ab 2010 nur noch gewährt, wenn der Beitragszahler schriftlich einwilligt, dass der Anbieter die geleisteten Beiträge zusammen mit der Steuernummer elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt.

  • Elektronische Steuererklärung: Ab 2011 besteht für eine ganze Reihe von Steuererklärungen und ergänzenden Daten die Pflicht zur elektronischen Abgabe in einem standardisierten Format. Alle Erklärungen müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Wie bei anderen Vorgaben zur elektronischen Übermittlung ist auch hier ein Härtefallantrag möglich.

  • Rechnungsstellung: Für viele steuerfreie Umsätze wird die Pflicht zur Erteilung einer Rechnung gestrichen, ebenso die Pflicht zur Erteilung einer Sammelrechnung in Papierform für elektronisch übermittelte Rechnungen im EDI-Verfahren.

  • Heilbehandlungen: Zur Anpassung an EU-Recht werden ambulante und stationäre Heilbehandlungen und Betreuungsleistungen für hilfsbedürftige Personen von der Umsatzsteuer befreit.

  • Zuständiges Finanzamt: Zukünftig ist für die gesonderte Feststellung der Einkünfte das Tätigkeitsfinanzamt für alle Einkünfte aus selbstständiger Arbeit örtlich zuständig. Bisher galt das nur für Freiberufler.

  • Vorläufige Festsetzung: Um die Flut der Einsprüche etwas einzudämmen, ist eine vorläufige Steuerfestsetzung (Vorläufigkeitsvermerk) jetzt grundsätzlich dann möglich, wenn ein Verfahren zur Streitfrage bei einem Bundesgericht oder dem Europäischen Gerichtshof anhängig ist. Auf eine mögliche Verfassungs- oder Europarechtswidrigkeit kommt es nicht mehr an.



Übersicht - Eine Seite zurück