Umsatzsteuer

Der Bundesfinanzhof hat die Anforderungen an die Bildung einer umsatzsteuerlichen Organschaft verschärft.
Der Bundesrechnungshof stört sich am Wildwuchs der vielen Ausnahmeregelungen vom vollen Mehrwertsteuersatz.
Zum 1. Juli 2010 treten mehrere Änderungen im Umsatzsteuerrecht in Kraft, darunter bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und den Zusammenfassenden Meldungen.
In zwei aktuellen Schreiben befasst sich das Bundesfinanzministerium mit der Umsatzsteuer auf Verpflegungsleistungen in Hotels, Kinos, Sporthallen und Stadien.
An der Vorschrift zur Umsatzsteuer auf Restaurationsleistungen im grenzüberschreitenden Verkehr verzweifelt sogar die Finanzverwaltung.
Bei einem Betrag von mehr als 150 Euro muss die Zuzahlungsquittung korrekte Angaben zum Leistungsempfänger enthalten, um eine doppelte Steuerschuld zu vermeiden.
Die EU plant eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Rechnungsvorschriften, die spätestens ab 2013 gelten soll.
Neben reinen Korrektur- und Reparaturmaßnahmen enthält der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums auch viele Änderungen, die praktische Bedeutung haben.
Auch die ambulante Palliativversorgung ist umsatzsteuerfrei, wenn sie unter der Aufsicht qualifizierten medizinischen Personals ausgeführt wird.
Nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetzt liegt jetzt das zweite große Steuergesetz dieser Legislaturperiode vor.

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