Umsatzsteuer

Umsatzsteuersenkung: Auslgeichsansprüche aufgrund veränderter Steuersätze
Die Änderung der Steuersätze kann dazu führen, dass Vertragspartner Ausgleichsansprüche haben, wenn Bruttopreise vereinbart wurden.
Umsatzsteuersenkung: Erstattung von Pfandbeträgen
Für die Berichtigung der Umsatzsteuer bei der Erstattung von Pfandbeträgen lässt die Finanzverwaltung eine vereinfachte Zuordnung zu den jeweiligen Steuersätzen zu.
Umsatzsteuersenkung: Skonti und Zuschläge
Die Berichtigung der Umsatzsteuer im Fall von späteren Skonti und Rabatten oder Zuschlägen und Nachzahlungen muss mit dem richtigen Steuersatz erfolgen.
Umsatzsteuersenkung: Handhabung in Voranmeldungen und Erklärungen
In der Umsatzsteuer-Voranmeldung und -Jahreserklärung sind die Umsätze mit den niedrigeren Steuersätzen gesammelt als Umsätze zu anderen Steuersätzen anzugeben.
Umsatzsteuersenkung: Verzicht auf Einzelpreisauszeichnung
Statt alle Waren und Dienstleistungen einzeln neu zu bepreisen können Händler und Dienstleister die Umsatzsteuersenkung an Verbraucher auch durch einen Rabatt an der Kasse weitergeben.
Umsatzsteuersenkung: Änderungen für Gastronomie und Catering
Die meisten Änderungen bei der Umsatzsteuer haben Gastronomen und Caterer zu bewältigen, weil sich hier nicht nur die Höhe der Steuersätze, sondern auch der auf Speisen anzuwendende Steuersatz ändert.
Umsatzsteuersenkung: Gutscheine und die Folgen der Steuersatzsenkung
Gutscheine können durch die Senkung der Umsatzsteuersätze nicht nur zur Herausforderung, sondern in bestimmten Fällen auch zur Gestaltungsmöglichkeit werden.
Umsatzsteuersenkung: Falscher Steuerausweis in einer Rechnung
Ist in einer Rechnung nicht der richtige Steuersatz ausgewiesen, hat das für den Rechnungsaussteller oder den Rechnungsempfänger einen teilweisen Steuernachteil zur Folge.
Umsatzsteuersenkung: Dauerleistungen und Verbrauchskosten
Bei Dauerleistungen sowie Neben- und Verbrauchskosten wirkt sich die Senkung der Umsatzsteuersätze ebenfalls aus.
Umsatzsteuersenkung: Anzahlungen und Teilleistungen
Die umsatzsteuerliche Handhabung von Anzahlungen hängt vom Zeitpunkt der späteren Lieferung oder Leistung ab.

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