Einkommensteuer - Immobilien

Straßenreinigung ist keine haushaltsnahe Dienstleistung
Während die Reinigung des Gehwegs als haushaltsnahe Dienstleistung gilt, ist die Reinigung der Fahrbahn nicht steuerlich begünstigt.
Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude
Der Bundesfinanzhof hält die Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums zur Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude für unzureichend.
Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung
Ob die Vermietungszeit einer Ferienwohnung den ortsüblichen Durchschnitt erreicht, lässt sich nicht durch Vergleich mit nur wenigen anderen Vermietern am Ort ermitteln.
Häusliches Arbeitszimmer von Ehegatten oder Lebenspartnern
Neben den allgemeinen Abzugsbeschränkungen für ein häusliches Arbeitszimmer spielen bei Ehegatten und Lebenspartnern auch die Eigentums- oder Mietverhältnisse eine Rolle bei der Frage, welche Kosten abziehbar sind.
Novellierung der Wertermittlung für Immobilien in Vorbereitung
Um die Regelungen für die Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken besser handhabbar zu machen, sollen nun alle Vorgaben in einer einzigen Verordnung zusammengefasst werden.
Steuerfahndung hat Liste mit Airbnb-Vermietern erhalten
Der Fiskus wertet nun die Daten von Vermietungsangeboten auf der Internetplattform aus und prüft, ob Mieteinnahmen ordnungsgemäß versteuert wurden.
Rollstuhlgerechter Gartenweg ist keine außergewöhnliche Belastung
Wenn die Terrasse bereits mit dem Rollstuhl erreichbar ist, dann führt die zusätzliche Anlage eines rollstuhlgerechten Gartenwegs nicht mehr zu einer außergewöhnlichen Belastung.
Gewerblicher Grundstückshandel durch Erweiterungsbau
Die Errichtung eines Erweiterungsbaus kann dazu führen, dass auch eine bereits lange im Privatvermögen gehaltene Immobilie zum Teil eines gewerblichen Grundstückshandels wird.
Mehrheit der Bundesländer prüft eigenes Grundsteuer-Modell
Insgesamt zehn Bundesländer denken entweder über ein eigenes Grundsteuer-Modell nach oder haben sich bereits fest dafür entschieden, eigene Wege zu gehen.
Nachträgliche Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2019
Die Finanzämter gewähren in der Corona-Krise auf Antrag eine nachträgliche Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2019, wenn für 2020 ein rücktragsfähiger Verlust zu erwarten ist.

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