Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
Ein Fehler im verkündeten Gesetzestext führt dazu, dass die geplante Steuererhöhung früher als beabsichtigt in Kraft getreten ist.
Zwar führen gesteigerte Wachstumserwartungen zu höheren Steuereinnahmen, aber für die Länder tun sich trotzdem neue Finanzierungslücken auf.
Neben der Erhöhung von Tabak- und Alkoholsteuern plant das Bundesfinanzministerium nun die Einführung von zwei neuen Steuern und die Schaffung zahlreicher Beamtenstellen zu deren Administration.
Erneut reagiert die Bundesregierung auf hohe Kraftstoffpreise mit einer befristeten Absenkung der Mineralölsteuer - diesmal von Oktober bis Dezember.
Ab 2027 soll wie bei Tabakprodukten auch bei vielen alkoholhaltigen Getränken ein höherer Steuersatz gelten.
Angesichts von Rekordpreisen für Benzin und Diesel diskutiert die Regierung wieder Entlastungsmaßnahmen, wobei für eine Dirketzahlung an die Bürger die Meldung der Bankverbindung an das Bundeszentralamt für Steuern notwendig ist.
Neben Regelungen zur Verhinderung von unrechtmäßigen Steuergestaltungen und Steuerhinterziehung wird im Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 auch die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 2027 als Normfall geregelt.
Zusammen mit der Einführung einer Kassenpflicht ab einem Jahresumsatz von 100.000 Euro wird die Belegausgabepflicht ab 2028 durch eine Belegbereitstellungspflicht ersetzt.
Mit einem Stapel von Maßnahmen, darunter neue Melde-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten für Unternehmen und eine teilweise Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige, will der Bundesfinanzminister Steuerhinterziehung bekämpfen.
Bis zur endgültigen Abschaffung der Zollfreigrenze von 150 Euro fällt für Paketsendungen aus dem EU-Ausland ab dem 1. Juli 2026 eine pauschale Abgabe von 3 Euro an.
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