Reform von Pflichtteilsansprüchen und anderen Vorschriften im Erbrecht

Mit der Erbrechtsreform sollen vor allem die Pflichtteilsansprüche neu geregelt werden, aber auch Verjährungsfristen im Erbrecht und die Berücksichtigung von Pflegeleistungen.

Ende Januar 2008 hat das Bundeskabinett den Entwurf für die Reform des Erbrechts verabschiedet. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll das neue Erbrecht zum einen im Pflichtteilsrecht ausgewogener sein, zum anderen sollen gesetzliche Erben für Pflegeleistungen gegenüber dem Erblasser begünstigt werden.

Vom Bundesrat sind in einer Stellungnahme vom 14. März 2008 geringfügige Änderungen vorgeschlagen worden. Unter anderem sollen neben den gesetzlichen Erben auch Lebensgefährten sowie Schwiegerkinder einen Anspruch für die erbrachten Pflegeleistungen gegenüber den Erben geltend machen können.



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