Änderung des Bewertungsrechts im Gesetzentwurf für die Erbschaftsteuerreform

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts verabschiedet.

Am 11. Dezember 2007 hat das Bundeskabinett dem Gesetzentwurf zur Reform der Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (ErbStRG) zugestimmt. Darin enthalten ist zum einen die Überarbeitung der Erbschaftsteuer, über die wir im vergangenen Monat berichteten. Zum anderen enthält der Gesetzentwurf zahlreiche Änderungen im Bewertungsrecht. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, in dem die Richter eine wirklichkeitsnahe Bewertung der verschenkten oder vererbten Vermögenswerte verlangen.



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