Wachstumschancengesetz vom Bundesrat verabschiedet

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt, sodass dieses nun verkündet werden und in Kraft treten kann.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses bestätigt. Auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses wurden zahlreiche Änderungen am Gesetz vorgenommen, darunter:

Die ursprünglich geplante Klimaschutz-Investitionsprämie ist nicht mehr Teil des Wachstumschancengesetzes. Das Gesetz soll in der abgespeckten Form zu steuerlichen Entlastungen in Höhe von 3,2 Mrd. Euro führen. Alle Details zur Endfassung des Gesetzes finden Sie in einer der nächsten Ausgaben.



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