Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Neben der Erhöhung des Mindestlohns und zahlreicher weiterer Beträge im Steuerrecht gibt es 2020 vor allem neue Vorgaben für steuerfreie Sachbezüge.

Viele der zum Jahreswechsel in Kraft getretenen Änderungen im Bereich der Lohnsteuer und Sozialversicherung beschränken sich auf die Anpassung von Grenzwerten, Beitragssätzen und anderen gesetzlich festgeschriebenen Beträgen. Die wichtigsten Änderungen aus dieser Kategorie sind zweifellos die Anhebung des Mindestlohns und der Eckwerte im Einkommensteuertarif, darunter das steuerfreie Existenzminimum sowie der Kinderfreibetrag.

Daneben müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im neuen Jahr aber noch einige weitere Änderungen im Auge behalten. Das reicht von der Einführung einer neuen Kostenpauschale für Berufskraftfahrer über die Ausweitung verschiedener Steuerbegünstigungen für Elektromobilität und andere umweltfreundliche Transportmittel bis zur Einbeziehung beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer in das ELStAM-System. Besondere Aufmerksamkeit verdient aber insbesondere die neue Definition für steuerfreie Sachbezüge, denn dadurch werden verschiedene Methoden ausgehebelt, mit der bisher die Sachbezugsfreigrenze ausgenutzt wurde.



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