Familienentlastungsgesetz in Arbeit

Mehr Kindergeld und eine Anpassung steuerlicher Eckwerte bedeuten vor allem für Familien eine finanzielle Verbesserung.

In ihrem Koalitionsvertrag hat sich die Große Koalition auf eine Erhöhung des Kindergelds um 25 Euro pro Monat und Kind in dieser Legislaturperiode festgelegt. Einen Teil dieses Plans setzt die Regierung nun um und kombiniert den ersten Schritt der Kindergelderhöhung mit der turnusmäßigen Anpassung des steuerfreien Existenzminimums an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten. Zu diesem Zweck hat das Bundeskabinett am 27. Juni 2018 den Entwurf des "Gesetzes zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen", kurz Familienentlastungsgesetz, beschlossen.

Trotz des hochtrabenden Namens und des Ziels, finanzielle Verbesserungen für Familien zu erreichen, enthält das Gesetz neben der ersten Stufe der Kindergelderhöhung nur die turnusmäßigen Anpassungen im Steuertarif. In weiteren Schritten sollen auch die Beiträge zu den Sozialversicherungen und zur Arbeitslosenversicherung gesenkt werden. Das Familienentlastungsgesetz selbst beinhaltet die folgenden Maßnahmen:

Die für 2019 und 2020 vorgesehenen Maßnahmen senken die Last der Steuerzahler um insgesamt rund 9,8 Mrd. Euro im Jahr. In absoluten Beträgen steigt die Besserstellung mit dem Einkommen. In Relation zu den zu zahlenden Steuern profitieren untere und mittlere Einkommen aber stärker als höhere.

Beispielsweise zahlt eine Familie mit zwei Kindern und einem Gesamteinkommen von 60.000 Euro im Jahr 2019 rund 9 % (251 Euro) und 2020 über 20 % (530 Euro) weniger Steuern. Bei einem Familieneinkommen von 120.000 Euro erhöht sich die Steuerersparnis auf 380 Euro in 2019 und 787 Euro in 2020, die Entlastung macht aber nur noch weniger als 2 % in 2019 und 4 % in 2020 aus.



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