Erforderliche Angaben in einer Rechnung

In einer Verwaltungsanweisung erklärt das Bundesfinanzministerium Details zu den neuen Pflichtangaben für Rechnungen.

Mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz ist unter anderem die Rechnungsstellungsrichtlinie der EU umgesetzt worden. Seit dem 30. Juni 2013 gelten daher neue Pflichten und Regeln hinsichtlich der Pflichtangaben, die eine Rechnung enthalten muss. Dazu hat das Bundesfinanzministerium jetzt in einer umfangreichen Verwaltungsanweisung Stellung genommen. Das Schreiben des Ministeriums beseitigt verschiedene Zweifelsfragen, insbesondere bei den nötigen Angaben für eine Gutschrift.

Auch eine Übergangsregelung ist in der Verwaltungsanweisung enthalten, sodass fehlerhafte Rechnungen in diesem Jahr noch nicht beanstandet werden. Daneben enthält das Schreiben eine Tabelle zu den in den anderen Amtssprachen der EU verwendeten Begriffen für Rechnungsangaben, die bei der Kontrolle von Eingangsrechnungen und Erstellung fremdsprachiger Rechnungen hilfreich sein kann. Hier ist ein Überblick über die Vorgaben und Erläuterungen der Finanzverwaltung:



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