Neuregelung der Gelangensbestätigung

Auf die massive Kritik an der Gelangensbestätigung hat die Finanzverwaltung mit deutlichen Erleichterungen reagiert, die der Bundesrat jetzt abgesegnet hat.

Die Einführung der Gelangensbestätigung als einzig möglichen Nachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen hatte letztes Jahr einen Proteststurm ausgelöst. Auf die massive Kritik ist die Finanzverwaltung zumindest teilweise eingegangen. Zwar hält sie an der Gelangensbestätigung grundsätzlich fest, hat die Regelungen aber um deutliche Erleichterungen für die Praxis ergänzt. Diese Erleichterungen hat der Bundesrat jetzt in Form der "Elften Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung" beschlossen. Damit können die geänderten Vorgaben zur Gelangensbestätigung am 1. Oktober 2013 in Kraft treten.

Bis es soweit ist, kann der Nachweis für eine innergemeinschaftliche Lieferung weiter mit den alten Nachweismöglichkeiten geführt werden, die bis zum 31. Dezember 2011, also bis zur Einführung der Gelangensbestätigung, galten. Die geänderte Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung lässt nämlich ausdrücklich für bis zum 30. September 2013 ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen die bisherigen Nachweismöglichkeiten zu. Danach gelten die folgenden Regelungen.



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