Änderungen zum Jahreswechsel 2011/2012

Auch diesmal gibt es zum Jahreswechsel eine Reihe von Änderungen im Steuerrecht. Profitieren können vor allem Familien.

Im Vergleich zu den letzten Jahren hält sich die Zahl der Änderungen im Steuerrecht zum Jahreswechsel diesmal in Grenzen. Das liegt teilweise daran, dass es in 2011 nicht ganz so viele Gesetze mit Steuerbezug gab. In erster Linie sind aber von den dieses Jahr verabschiedeten Änderungen sehr viele schon rückwirkend oder im laufenden Jahr in Kraft getreten, zum Beispiel die Abschaffung der Signaturpflicht für elektronische Rechnungen oder die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags.

Zum Jahreswechsel treten nun insbesondere Änderungen in Kraft, von denen Familien profitieren können, beispielsweise bei der Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten oder der Streichung der Einkommensprüfung beim Kind für den Kindergeldanspruch. Die wichtigste Änderung für Unternehmer ist eigentlich gar keine Änderung, denn es wird nur die bereits geltende höhere Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung dauerhaft festgeschrieben. Hier ist ein Überblick aller wichtigen Änderungen, die zum Jahreswechsel in Kraft treten:



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