Erste Antworten zur elektronischen Rechnung

Zur bevorstehenden Abschaffung der Signaturpflicht für elektronische Rechnungen gibt es erste Praxishinweise.

Ab dem 1. Juli 2011 soll es soweit sein, dass die Signaturpflicht für elektronische Rechnungen wegfällt, mit der sich so viele Unternehmen schwer tun. Das Steuervereinfachungsgesetz 2011, das die entsprechende Gesetzesänderung enthält, steht kurz vor der Verabschiedung. Weil aber schon jetzt eine Vielzahl von Fragen dazu an die Finanzverwaltung gestellt werden, hat das Bundesfinanzministerium einen Frage-Antwort-Katalog zur konkreten Ausgestaltung der zukünftigen Regelung zusammengestellt. Wie sich das Ministerium die künftige Handhabung elektronischer Rechnungen vorstellt, haben wir hier für Sie zusammengefasst.



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