Änderungen im Umsatzsteuerrecht

Zum 1. Juli 2010 treten mehrere Änderungen im Umsatzsteuerrecht in Kraft, darunter bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und den Zusammenfassenden Meldungen.

Anfang des Jahres wurde das Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben verabschiedet. Darin enthalten sind auch eine ganze Reihe von Änderungen im Umsatzsteuerrecht, die im Gegensatz zu den anderen Änderungen erst zum 1. Juli 2010 in Kraft treten werden. Betroffen ist von den Änderungen fast jedes Unternehmen - und sei es nur wegen des jetzt möglichen Vorsteuerabzugs bei einigen Postdienstleistungen.

Eine Änderung im Umsatzsteuerrecht ist allerdings schon rückwirkend zum Jahresbeginn in Kraft getreten: Jetzt erhalten auch Personenkreise, die bisher keine UStIdNr beantragen konnten (zum Beispiel Kleinunternehmer), vom Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag eine UStIdNr.



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