Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben

Nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetzt liegt jetzt das zweite große Steuergesetz dieser Legislaturperiode vor.

Mit kleineren Änderungen gegenüber dem Gesetzesentwurf haben Bundestag und Bundesrat im März das Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben verabschiedet. Mit dem Gesetz soll in erster Linie das deutsche Steuerrecht an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs angepasst und die Mehrwertsteuersystemrichtlinie umgesetzt werden. Darüber hinaus sind noch weitere Punkte im Gesetz enthalten, die keinen EU-Bezug haben.



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