Umsatzsteuer auf Beherbergungsleistungen

Das Bundesfinanzministerium erklärt seine Vorstellungen zur Umsatzsteuerreduzierung auf Beherbergungsleistungen.

Zwei Monate nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz kommt nun endlich das Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums. Auf sieben Seiten erläutert das Ministerium darin, wie man sich die Handhabung der Umsatzsteuerreduzierung in der Praxis vorstellt. Diese Hinweise betreffen dabei durchaus nicht nur Hoteliers oder Vermieter von Ferienwohnungen, sondern ebenso jedes Unternehmen, das deren Leistungen in Anspruch nimmt und den Vorsteuerabzug geltend machen will. Hier ist eine Zusammenfassung der Regelungen:



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