Erbschaft und Schenkung

Verzicht auf Mehrstimmrecht
Der Verzicht eines Gesellschafters auf ein vertraglich festgeschriebenes Mehrstimmrecht ist keine steuerpflichtige Schenkung an die anderen Gesellschafter.
Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen
Mit dem Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen ist auch das dritte Alternativgesetz zum Jahressteuergesetz 2013 im Vermittlungsausschuss gelandet.
Steuerbefreiung für Familienheim nur bei direkter Selbstnutzung
Familienheime sind von der Erbschaftsteuer befreit - allerdings nur, wenn sie unmittelbar nach dem Erbfall vom Erben weiter selbstgenutzt werden. Auch triftige Gründe erlauben keine vorübergehende Vermietung.
Ansprüche gegen den Erblasser als Nachlassverbindlichkeit
Das Finanzamt muss eine Forderung des Erben gegen den Erblasser nur dann als Nachlassverbindlichkeit akzeptieren, wenn der Erblasser durch die Forderung tatsächlich wirtschaftlich belastet war.
Finanzverwaltung erkennt Einkommensteuer als Nachlassverbindlichkeit an
Die Finanzverwaltung akzeptiert die Entscheidung des Bundesfinanzhofs, dass die Einkommensteuer des Todesjahrs ebenfalls eine Nachlassverbindlichkeit ist.
Jahressteuergesetz 2013 gescheitert
Nach dem der Streit um das Jahressteuergesetz 2013 zwischen Regierung und Opposition Mitte Dezember im Eklat geendet ist, ist die Zukunft des Gesetzes unsicherer denn je.
Basiszins für die Bewertung des Betriebsvermögens
Entsprechend dem Rekordtief bei den Zinsen fällt auch der Basiszins für die Bewertung des Betriebsvermögens in diesem Jahr noch einmal deutlich niedriger aus als im Vorjahr.
Neue Erbschaftsteuerbescheide ergehen nur noch vorläufig
Wegen der Zweifel des Bundesfinanzhofs an der Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer ergehen neue Erbschaftsteuerbescheide nur noch vorläufig, bis eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorliegt.
Unentgeltliches Wohnrecht als begünstigtes Familienheim
Ein reines Wohnrecht im Familienheim ist im Gegensatz zur Immobilie selbst nicht begünstigt und damit auch nicht erbschaftsteuerfrei.
Steuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten
Der Bundesfinanzhof ändert seine Rechtsprechung und lässt jetzt auch die Einkommensteuerschuld aus dem Todesjahr des Erblasser zum Abzug als Nachlassverbindlichkeit zu.

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