Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Bundesregierung beschließt rückwirkende Steuererleichterungen
Der Koalitionsausschuss hat sich vor dem Hintergrund der stark steigenden Preise für Energie auf mehrere Entlastungsschritte verständigt, die nun auf den Weg gebracht werden.
Freibetrag für Bonusleistungen der Krankenversicherung
Zur Vereinfachung gewährt der Fiskus einen Freibetrag von 150 Euro, bis zu dessen Höhe Prämienzahlungen und Bonusleistungen der Krankenversicherung nicht als Beitragsrückerstattung gelten.
Überblick der Änderungen für 2022
Auch ohne großes Jahressteuergesetz im letzten Jahr hat sich zum Jahreswechsel wieder einiges geändert im Steuerrecht.
Verkauf nach Schenkung ist kein Gestaltungsmissbrauch
Die Schenkung eines Wirtschaftsguts an ein Familienmitglied mit dem Ziel, den Spekulationsgewinn aus einem Verkauf zu verlagern, ist kein Gestaltungsmissbrauch.
Steuerpläne der neuen Regierungskoalition
In ihrem Koalitionsvertrag hat die Ampelkoalition viele geplante Änderungen im Steuer- und Sozialrecht festgeschrieben.
Hausnotrufsystem als haushaltsnahe Dienstleistung
Nicht nur im Betreuten Wohnen oder im Heim können die Kosten eines Hausnotrufsystems als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden, sondern auch im Privathaushalt.
Kindergeldrechtlicher Beginn und Ende eines Hochschulstudiums
Ein Studium beginnt nicht bereits mit der Bewerbung auf den Studienplatz, endet aber erst mit der schriftlichen Bekanntgabe des letzten Prüfungsergebnisses.
Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zu den Kinderbetreuungskosten
Kinderbetreuungskosten können in Höhe steuerfreier Zuschüsse durch den Arbeitgeber nicht als Sonderausgaben abgezogen werden.
Haushaltsnahe Dienstleistung oder außergewöhnliche Belastung?
Aufwendungen, die als zumutbare Eigenbelastung gelten und damit keine außergewöhnliche Belastung sind, können beim Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt werden.
Prozess um Umgangsrecht ist keine außergewöhnliche Belastung
Nur Prozesse, die die materielle Existenzgrundlage betreffen, können zu steuerlich abzugsfähigen Prozesskosten führen, nicht aber der Streit um das Umgangsrecht mit dem eigenen Kind.

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