Selbständige und Unternehmer
Viele Unternehmen müssen sich ab 2015 auf eine verstärkte Kontrolle der Künstlersozialabgabe einstellen. Dafür wird nun eine verbindliche Geringfügigkeitsgrenze im Gesetz verankert.
Unternehmer und Freiberufler müssen sich auf eine Reihe größerer und kleinerer Änderungen zum Jahreswechsel einstellen.
Die Begrenzung der Einkommensteuerermäßigung auf die gezahlte Gewerbesteuer ist für jeden Betrieb einzeln zu ermitteln und nicht als Summe für alle Betriebe, an denen eine Person beteiligt ist.
Nach langer Beratung hat das Bundesfinanzministerium eine aktualisierte Fassung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Buchführung und zum Datenzugriff veröffentlicht.
Ein verbilliger Grundstücksverkauf an einen ausscheidenden Gesellschafter ist keine gemischte Schenkung, sondern Teil des Veräußerungserlöses.
Auf die verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundesfinanzhofs an der Zinsschranke reagiert das Bundesfinanzministerium mit einem Nichtanwendungserlass.
Über eine Bundesratsinitiative will Hessen mehrere Steueränderungen umsetzen lassen, darunter eine zeitlich befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung.
Das Finanzamt ist an die Angaben in den amtlichen AfA-Tabellen gebunden, der Steuerzahler kann aber auch eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen.
Im kommenden Jahr wird die Künstlersozialabgabe unverändert bei 5,2 % liegen.
Selbst bei einem Zwischenmietverhältnis und der daraus folgenden Doppelbesteuerung hält der Bundesfinanzhof die Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen für verfassungsgemäß.
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