Umsatzsteuer

Handwerkerleistungen für umsatzsteuerfreie Vermietung
Ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf zeigt die Folgen der geänderten Umkehr der Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen.
Zahlungen für vorzeitiges Mietende umsatzsteuerpflichtig
Bei einer umsatzsteuerpflichtigen Vermietung ist auch die Abfindung für ein vorzeitiges Ende des Mietvertrags umsatzsteuerpflichtig.
Umsatzsteuerliche Behandlung von Jubilarfeiern
Jubilarfeiern für alle Jubilare des Betriebs sind normale Betriebsveranstaltungen, die Ehrung eines einzelnen Jubilars dagegen nicht - mit entsprechenden steuerlichen Folgen.
Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen
Für Bauunternehmen gibt es durch ein neues Urteil und die Reaktion der Finanzverwaltung nun Rechtssicherheit bei der rückwirkenden Änderung der Umsatzsteuerfestsetzung für Leistungen an Bauträger.
Fahrschulunterricht als umsatzsteuerfreier Schulunterricht
Nach einem Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs muss der Europäische Gerichtshof nun prüfen, ob Fahrunterricht ebenfalls als umsatzsteuerfreier Unterricht eines Privatlehrers gilt.
Organschaft durch Beherrschungsvertrag
Eine umsatzsteuerliche Organschaft setzt die Eintragung des Beherrschungsvertrags im Handelsregister voraus. Geschäftsvorfälle vor der Eintragung sind daher nicht der Muttergesellschaft zuzuordnen.
Vorsteuerabzug aus Anzahlung für nicht erbrachte Leistungen
Der Bundesfinanzhof hat dem Europäischen Gerichtshof mehrere Fragen zum Vorsteuerabzug aus Anzahlungsrechnungen für Leistungen vorgelegt, die später nicht erbracht wurden.
Umsatzsteuerpflicht der Abmahnung eines Mitbewerbers
Die Abmahnung eines Mitbewerbers wegen eines Wettbewerbsverstoßes ist mit einer Geschäftsführung ohne Auftrag vergleichbar und daher eine umsatzsteuerpflichtige Leistung.
Geplante Änderungen bei der Mehrwertsteuer
Die EU-Kommission arbeitet an einer Überarbeitung und Modernisierung des Mehrwertsteuersystems und hat den Mitgliedsstaaten ihre Änderungsvorschläge vorgelegt.
Neues Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen
Das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz enthält anders als sein Vorgänger gleich mehrere Maßnahmen, die fast alle Unternehmen betreffen.

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