GmbH-Ratgeber

Lebensversicherung für Geschäftsführer
Eine Lebensversicherung ist eine Möglichkeit zur Alterssicherung für den Geschäftsführer einer GmbH.
Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen
Der Geschäftsführer einer GmbH haftet für die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Er trägt die Verantwortung und die Beweislast.
Bestellung zum Notgeschäftsführer
Ein Gesellschafter einer Mehrpersonen-GmbH ist nicht zur Übernahme des Notgeschäftsführeramtes verpflichtet.
Überschuldung eines Unternehmens
Bei einer Überschuldung muss kurzfristig ein Insolvenzantrag gestellt werden, wenn eine Prognose ergibt, dass die Geschäftsfortführung keinen Sinn mehr macht.
Altersversorgung von Geschäftsführern
Während Fremdgeschäftsführer sozialversicherungspflichtig sind, muss sich die GmbH bei Gesellschafter-Geschäftsführern selbst um deren Altersversorgung kümmern.
Haftung des Geschäftsführers für Sozialversicherungsbeiträge
Der Geschäftsführer einer GmbH haftet für die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Er trägt die Verantwortung und die Beweislast.
Notarangaben beim Wechsel im Gesellschafterbestand
Beim Gesellschafterwechsel in einer GmbH hat der Notar lediglich die Anzeige gegenüber dem Registergericht auszuführen und muss darüber hinaus keine weiteren Angaben machen.
Wettbewerbsverbot für Geschäftsführer
Bei der Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots mit einem Geschäftsführer sind verschiedene Punkte zu beachten.
Überstundenregelungen für Geschäftsführer
Für leitende Angestellte, also auch GmbH-Geschäftsführer gilt das Arbeitszeitgesetz nicht.
Anbietungspflicht bei Geschäftsanteilsübertragung
Die Anbietungspflicht der Geschäftsanteile soll die Mitgesellschafter vor dem Eindringen eines nicht genehmen Gesellschafters schützen.

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