Steuerliche Behandlung von Arbeitgeberdarlehen

Das Bundesfinanzministerium hat die Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen aktualisiert.

Das Bundesfinanzministerium hat sein Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen überarbeitet. Grundlegende Neuerungen gibt es zwar nicht, aber einige Änderungen im Detail. In erster Linie wurde die neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Bestimmung des maßgeblichen Preises bei Sachbezügen in das Schreiben eingearbeitet.

Das Schreiben enthält noch diverse Berechnungsbeispiele und Detailregelungen, insbesondere für Arbeitnehmer im Bankgewerbe. Außerdem weist das Ministerium darauf hin, dass Einzelanfragen zur Ermittlung des Maßstabszinssatzes für vergleichbare Darlehen bei der Deutschen Bundesbank möglich sind. Für spezielle Sachverhalte kann der Arbeitgeber außerdem eine Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt einholen. Die überarbeitete Fassung des Schreibens ist in allen offenen Fällen anzuwenden.



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