Selbständige und Unternehmer
Die Änderungen bei der steuerlichen Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter zwingen zu einer unterschiedlichen Behandlung in der Handels- und in der Steuerbilanz.
Wird ein betrieblicher Pkw während der privaten Nutzung gestohlen, liegen keine Betriebsausgaben vor.
Die Bundesregierung bereitet derzeit eine Reform des Bilanzrechts vor, mit den vorrangigen Zielen, Bi-lanzen aussagekräftiger zu machen und bürokratische Vorschriften abzubauen.
Die überwiegende Nutzung eines gemischt betrieblich genutzten häuslichen Zimmers bestimmt dessen steuerliche Behandlung.
Vor allem die Hinzurechnung von Zinsen bei der Gewerbesteuer ändert sich durch die Unternehmenssteuerreform 2008.
Ab 2008 sind Wirtschaftsgüter nur noch bis zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 150 Euro sofort abziehbar.
Ein Systemberater ohne akademischen Abschluss kann nur dann als Freiberufler angesehen werden, wenn er den Kenntnisstand eines Diplom-Informatikers nachweisen kann.
Die Berichtigung einer bereits beim Finanzamt eingereichten Bilanz ist nur dann möglich, wenn ein Fehler vorliegt, der vom Unternehmer auch vorab hätte erkannt werden können.
Als Ausgleich für Personengesellschaften ermöglicht die Unternehmenssteuerreform 2008 auf Antrag eine vergünstigte Besteuerung nicht ausgeschütteter Gewinne.
Eine ertragssteuerliche Zinsschranke soll Gewinnverlagerungen durch Fremdfinanzierung unterbinden.
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