Umsatzsteuer
Weil sich der Finanzminister von einer Reform mehr Ärger als Einnahmen erwartet, soll die geplante Mehrwertsteuerreform vorerst nicht weiter verfolgt werden.
Die Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung, nach der die Besteuerung der Privatnutzung nach der 1 %-Regelung auch als Grundlage für die Umsatzsteuer für die Nutzungsentnahme dienen kann, gilt nur ganz oder gar nicht.
Wertsteigerungen vor der Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von 25 % auf 10 % müssen steuerfrei bleiben.
Für den Nachweis einer Ausfuhrlieferung muss der Beleg im Original vorliegen, eine gescannte Version genügt nicht.
Auch Berufsgeheimnisträger müssen ihre Klienten in der Zusammenfassenden Meldung einzeln aufführen.
Bei Landwirten mit Durchschnittssatzbesteuerung wird auf die Privatnutzung eines Pkws nach der 1 %-Regelung keine fiktive Umsatzsteuer aufgeschlagen.
Der Bundesfinanzhof hat die Anforderungen an die Bildung einer umsatzsteuerlichen Organschaft verschärft.
Der Bundesrechnungshof stört sich am Wildwuchs der vielen Ausnahmeregelungen vom vollen Mehrwertsteuersatz.
Das Finanzgericht Köln sieht keinen Grund, warum ddie Finanzverwaltung den einstmals bezahlten Solidaritätszuschlag auf das Körperschaftsteuerguthaben wieder auszahlen sollte.
An der Vorschrift zur Umsatzsteuer auf Restaurationsleistungen im grenzüberschreitenden Verkehr verzweifelt sogar die Finanzverwaltung.
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