Umsatzsteuer
Auf Druck der EU unterliegen Pferde ab 1. Juli grundsätzlich dem vollen Umsatzsteuersatz.
Mit mehreren Änderungen im Insolvenzrecht sollen bessere Voraussetzungen für eine erfolgreiche Unternehmenssanierung im Insolvenzverfahren geschaffen werden.
Die EU-Kommission verlangt von Deutschland, zukünftig für Kunstgegenstände den vollen Umsatzsteuersatz zu verlangen.
Kleinunternehmer sollen schon bald von diversen Pflichten bei der Bilanzierung entlastet werden.
Das Finanzgericht Hamburg teilt die vorherrschende Meinung, dass eine berichtigte Rechnung erst zum Zeitpunkt der Berichtigung zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Ob der Untergang des Verlustvortrags beim Kauf von mehr als 25 % der Gesellschaftsanteile verfassungsgemäß ist, muss derzeit das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Die neuen Nachweispflichten für umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen stellen die Unternehmen vor enorme Probleme.
Auch eine geplante Beteiligung an der Gesellschaft verhindert nicht, dass eine Bürgschaftsleistung bei den Werbungskosten abziehbar ist.
Nur in sehr beschränkten Ausnahmefällen können die Umsätze eines Partyservice mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz versteuert werden.
Verspätete Steueranmeldungen könnten zumindest bei großen Anmeldebeträgen ein Strafverfahren zur Folge haben.
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