Umsatzsteuer

Problemfelder der kleinen Organschaftsreform
Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat sich zu verschiedenen Aspekten der Organschaftsreform zu Beginn des Jahres geäußert.
Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen
Für die Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen kommt es allein darauf an, ob der Leistungsempfänger die Leistung selbst zur Erbringung von Bauleistungen verwendet.
Berichtigung einer Zusammenfassenden Meldung
Auch die Berichtigung einer Zusammenfassenden Meldung muss elektronisch übermittlet werden.
Kleinbetragsrechnungen eines Kleinunternehmers
Kleinunternehmer müssen die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, wenn sie bei der Ausstellung einer Kleinbetragsrechnung einen Steuersatz angeben.
Löschung einer britischen Limited
Das Bundesfinanzministerium hat sich zu den steuerlichen Folgen der Löschung einer britischen Limited aus dem britischen Handelsregister geäußert.
Flächen- statt Umsatzschlüssel bei der Vorsteueraufteilung
Dass das Gesetz einen Vorrang des Flächen- vor dem Umsatzschlüssel bei der Vorsteueraufteilung eines nur teilweise steuerpflichtig vermieteten Gebäudes vorschreibt, ist konform mit EU-Recht.
Teilabzugsverbot für laufende Ausgaben wegen Pachtverzicht
Verzichtet ein Gesellschafter auf einen Teil der vereinbarten Pachtzahlungen, unterliegen die Ausgaben für den Pachtgegenstand nur dann dem Teilabzugsverbot, wenn der Verzicht durch die Gesellschafterstellung veranlasst ist.
Steuererklärung als Verzicht auf Kleinunternehmerregelung
Eine versehentlich falsch ausgefüllte Umsatzsteuererklärung kann als Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung gewertet werden, auch wenn das Finanzamt in Zweifelsfällen eigentlich nachfragen muss.
Regelsteuersatz für Hotel-Frühstück
Auch wenn das Frühstück zusammen mit der Übernachtung in einem Pauschalpreis abgerechnet wird, fällt dafür der normale Umsatzsteuersatz von 19 % an.
Verdeckte Gewinnausschüttung bei einem Gesellschafterdarlehen
Wenn bereits das Darlehen selbst zu einer verdeckten Gewinnausschüttung geführt hat, können unterbliebene Zinszahlungen nicht erneut eine verdeckte Gewinnausschüttung auslösen.

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