Umsatzsteuer

Handwerkerleistungen für umsatzsteuerfreie Vermietung
Ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf zeigt die Folgen der geänderten Umkehr der Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen.
Zahlungen für vorzeitiges Mietende umsatzsteuerpflichtig
Bei einer umsatzsteuerpflichtigen Vermietung ist auch die Abfindung für ein vorzeitiges Ende des Mietvertrags umsatzsteuerpflichtig.
Umsatzsteuerliche Behandlung von Jubilarfeiern
Jubilarfeiern für alle Jubilare des Betriebs sind normale Betriebsveranstaltungen, die Ehrung eines einzelnen Jubilars dagegen nicht - mit entsprechenden steuerlichen Folgen.
Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen
Für Bauunternehmen gibt es durch ein neues Urteil und die Reaktion der Finanzverwaltung nun Rechtssicherheit bei der rückwirkenden Änderung der Umsatzsteuerfestsetzung für Leistungen an Bauträger.
Organschaft durch Beherrschungsvertrag
Eine umsatzsteuerliche Organschaft setzt die Eintragung des Beherrschungsvertrags im Handelsregister voraus. Geschäftsvorfälle vor der Eintragung sind daher nicht der Muttergesellschaft zuzuordnen.
Fahrschulunterricht als umsatzsteuerfreier Schulunterricht
Nach einem Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs muss der Europäische Gerichtshof nun prüfen, ob Fahrunterricht ebenfalls als umsatzsteuerfreier Unterricht eines Privatlehrers gilt.
Gewerbesteuerpflicht einer Vorgesellschaft
Auch die Vorgesellschaft einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft unterliegt bereits der Gewerbesteuer, wenn ihre Tätigkeit über reine Vorbereitungshandlungen hinausgeht.
Vorsteuerabzug aus Anzahlung für nicht erbrachte Leistungen
Der Bundesfinanzhof hat dem Europäischen Gerichtshof mehrere Fragen zum Vorsteuerabzug aus Anzahlungsrechnungen für Leistungen vorgelegt, die später nicht erbracht wurden.
Rückabwicklung des Verkaufs von Gesellschaftsanteilen
Wenn ein Kaufvertrag über Gesellschaftsanteile noch nicht vollständig erfüllt ist, führt die Rückabwicklung des Verkaufs auch zur Rückgängigmachung der steuerlichen Folgen.
Wegfall des Verlustabzugs nach Anteilsverkauf verfassungswidrig
Der generelle Wegfall des anteiligen verbleibenden Verlustvortrags nach der Übertragung von mehr als 25 % der Anteile ist verfassungswidrig und muss rückwirkend neu geregelt werden.

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