Umsatzsteuer

Vorlage an den EuGH zur Steuerbefreiung von Schwimmunterricht
Der Europäische Gerichtshof muss prüfen, ob Schwimmunterricht auch von der Umsatzsteuerbefreiung für Unterricht durch einen Privatlehrer erfasst wird.
Vorsteuerabzug nach Betrug aufgrund ausbleibender Leistung
Wenn der Kunde ernsthaft mit einer Leistungserbringung rechnen kann und keine Anhaltspunkte für einen Betrug hat, steht ihm auch bei ausbleibender Lieferung ein Vorsteuerabzug aus Anzahlungen zu.
Abzug von Haftungsschulden bei einer Organgesellschaft
Eine Organgesellschaft, die vom Finanzamt für die Körperschaftsteuer des Organträgers in Haftung genommen wird, leistet damit eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Leistungsbeschreibung bei Niedrigpreiswaren
Der Bundesfinanzhof äußert sich zu den Anforderungen an die Leistungsbeschreibung von Waren im Niedrigpreissegment.
Angemessenheit von Beraterhonoraren an Gesellschafter
Zu allgemein gehaltene Verträge zwischen GmbH und Gesellschaftern halten eventuell einem Fremdvergleich nicht stand, womit die gezahlten Vergütungen zu verdeckten Gewinnausschüttungen werden.
Finanzministerium prüft generelle Abschaffung der Abgeltungsteuer
Statt der im Koalitionsvertrag auf Zinseinkünfte beschränkten Abschaffung der Abgeltungsteuer denkt das Bundesfinanzministerium über eine generelle Abschaffung nach.
Fahrschulunterricht nicht von der Umsatzsteuer befreit
Der Europäische Gerichtshof legt den Unterrichtsbegriff eng aus, womit Fahrschulunterricht nicht von der Umsatzsteuer befreit ist.
Mehrfache Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung
Eine mehrfache Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung durch Verteilung der Geschäftstätigkeit auf mehrere unabhängige Gesellschaften ist nicht möglich.
Vorsteuerabzug ohne Rechnung möglich
Ein Vorsteuerabzug ist ausnahmsweise auch ohne Rechnung denkbar, wenn andere Voraussetzungen erfüllt sind.
Einlage eines Gesellschafters als nachträgliche Anschaffungskosten
Eine Einlage in die Kapitalrücklage der GmbH, die der Gesellschaft die Ablösung von Schulden ermöglicht und damit die Inanspruchnahme des Gesellschafters als Bürgen verhindert, zählt zu den nachträglichen Anschaffungskosten auf den Gesellschaftsanteil

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