Umsatzsteuer

Vorbereitung auf den harten Brexit
Ein harter Brexit am 29. März 2019 wird immer wahrscheinlicher. Für die Vorbereitung bleibt damit nicht mehr viel Zeit. Vor allem Gesellschaften mit einer britischen Rechtsform müssen schnell eine Umwandlung prüfen.
Geschäftsveräußerung durch Übereignung des Inventars
Auch der Verkauf des Inventars einer Gaststätte, deren Räume von einem Dritten angemietet sind, kann eine umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung sein.
Refinanzierungszinsen für ein Gesellschafterdarlehen
Der Verzicht auf ein Gesellschafterdarlehen bis zur Besserung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens kann dazu führen, dass die Refinanzierungszinsen nicht mehr in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar sind.
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für elektronische Publikationen
Die EU hat den Weg frei gemacht für einen ermäßigten Umsatzsteuersatz auf elektronische Publikationen.
Unabhängige Anteilsübertragungen am selben Tag
Mehrere am selben Tag durchgeführte Anteilsübertragungen können voneinander unabhängige Schenkungen sein, die dementsprechend auch separat zu besteuern sind.
Vollständige Anschrift in einer Rechnung
Den umsatzsteuerlichen Vorgaben für Rechnungsangaben genügt jede Anschrift, unter der das Unternehmen erreichbar ist.
Gesetz zu steuerlichen Folgen des Brexits
Derzeit ist ein Brexit-Steuerbegleitgesetz in Arbeit, das Unternehmer, Gesellschafter und Riester-Sparer vor ungewollten steuerlichen Folgen des Brexits schützen soll.
Haftung des Geschäftsführers im Insolvenzverfahren
Wird eine Steuerforderung des Finanzamts widerspruchslos zur Insolvenztabelle angemeldet, kann der Geschäftsführer im Haftungsverfahren keine Einwendungen mehr gegen die Forderung geltend machen.
Zuordnung der im Januar gezahlten Umsatzsteuervorauszahlung
Die bis zum 10. Januar gezahlte Umsatzsteuervorauszahlung kann bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung grundsätzlich dem Vorjahr zugerechnet werden, auch wenn der 10. Januar auf ein Wochenende fällt.
Jahressteuergesetz 2018 auf der Zielgeraden
Der Bundesrat und der Bundestag haben sich mit dem Entwurf für das Jahressteuergesetz 2018 beschäftigt und vor der Verabschiedung noch einige weitere Änderungen vorgenommen.

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