Umsatzsteuer

Hilfsmaßnahmen für vom Krieg in der Ukraine Geschädigte
Für Spenden und andere Hilfsmaßnahmen zugunsten der Menschen aus der Ukraine gibt es umfangreiche Erleichterungen und Vereinfachungen.
Wichtige Frist zur Eintragung im Transparenzregister läuft aus
Für GmbHs, Genossenschaften, Partnerschaftsgesellschaften und UGs läuft am 30. Juni 2022 die Übergangsfrist zur Eintragung im Transparenzregister aus.
Dauerhaft niedrige Umsatzsteuer in der Gastronomie wahrscheinlich
Nach Olaf Scholz hat sich jetzt auch der neue Bundesfinanzminister Christian Lindner für eine Entfristung der Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie ausgesprochen.
Frist für Zuordnungswahlrecht bei gemischt genutzten Gegenständen
Das EU-Recht steht einer Ausschlussfrist für die Zuordnung gemischt genutzter Gegenstände nicht im Wege, auch wenn der Bundesfinanzhof noch deren Verhältnismäßigkeit klären muss.
Umsatzsteuerbarkeit eines Ausfallhonorars
In welchem Umfang ein nach Kündigung eines Vertrags fälliges Ausfallhonorar der Umsatzsteuer unterliegt, richtet sich nach den vetraglichen Vereinbarungen.
Anerkennung einer Pensionszusage aufgrund Entgeltumwandlung
Bei einer durch Entgeltumwandlung finanzierten Pensionszusage darf das Finanzamt keine strengen Anforderungen an die steuerliche Anerkennung stellen.
Zufluss von Kapitalerträgen bei gespaltener Gewinnverwendung
Wenn der Gewinnanteil eines Mehrheitsgesellschafters im Gegensatz zu den Anteilen der anderen Gesellschaftern nicht ausgeschüttet, sondern in die Gewinnrücklage eingestellt wird, liegt kein Zufluss von Kapitalerträgen vor.
Überblick der Änderungen für 2022
Auch ohne großes Jahressteuergesetz im letzten Jahr hat sich zum Jahreswechsel wieder einiges geändert im Steuerrecht.
Billigkeitsmaßnahmen für die Hochwassergebiete verlängert
Das Bundesfinanzministerium hat die umsatzsteuerlichen Billigkeitsmaßnahmen für Hilfen an die Flutopfer vom Sommer bis Ende 2021 verlängert.
Höhere Steuerbelastung ab 2022 für pauschalierende Landwirte
Aufgrund einer Absenkung des Umsatzsteuer-Durchschnittssatzes müssen pauschalierende Landwirte ab 2022 mit einer etwas höheren Steuerbelastung rechnen.

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