Umsatzsteuer

Vorabhinweise zur Einführung der e-Rechnung
Das Bundesfinanzministerium hat erste Hinweise zu der ab 2025 geplanten Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen im B2B-Bereich gegeben.
Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis
Nicht in allen Fällen ist ein unrichtig oder unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuerbetrag an das Finanzamt zu zahlen.
Anscheinsbeweis für private Kfz-Nutzung durch Geschäftsführer II
Trotz Privatnutzungsverbots spricht zumindest im Rahmen einer verdeckten Gewinnausschüttung ein Anscheinsbeweis für die private Fahrzeugnutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer.
Anspruch auf Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer
Ein Dienstleister, der die Einfuhr und Verzollung eines Gegenstands im Auftrag eines anderen Unternehmens vornimmt, schuldet zwar die Einfuhrumsatzsteuer, hat aber keinen Anspruch auf den Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer.
Jahressteuergesetz 2024 nimmt nächste Hürde
Der Finanzausschuss des Bundestags hat das Jahressteuergesetz 2024 beraten und zahlreiche Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen.
Ein-Mann-GmbH verhindert keine Scheinselbstständigkeit
Der alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft kann auch dann eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, wenn die Auftraggeber ihre Verträge nur mit der Gesellschaft abgeschlossen haben.
Löschung einer britischen Limited nach dem Brexit
Die Löschung einer Limited im britischen Handelsregister führt zu einer Schlussbesteuerung mit Aufdeckung der stillen Reserven.
Zuwendungen an Streamer sind umsatzsteuerpflichtig
Auch freiwillige Zuwendungen der Zuschauer an einen Streamer gehören zu dessen umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen aus der Erbringung einer Unterhaltungsleistung.
Änderungen im Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes
Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Wachstumschancengesetzes enthält zusätzliche Verbesserungen bei der Abschreibung und einige weitere Änderungen.
Umfang des Vorsteuerabzugs bei Betriebsveranstaltungen
Für den Vorsteuerabzug aus den Kosten einer Betriebsveranstaltung gibt es keinen Freibetrag, sondern allenfalls eine Freigrenze von 110 Euro je Teilnehmer.

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