Personal, Arbeit und Soziales
Mit Beginn des Jahres 2004 wurden durch den Gesetzgeber verschiedene Änderungen im Bereich der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung vorgenommen.
Existenzgründer und Kleinunternehmer können eine Förderung für die Unternehmensberatung auch durch den Steuerberater erhalten.
Ab 2004 gilt eine Begrenzung für die steuerfreien Lohnzuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.
Die neuen Sachbezugswerte für Mahlzeiten und freie Unterkunft für 2004 wurden ebenso veröffentlicht wie die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben.
Existenzgründer können jetzt in den ersten vier Jahren ihrer Tätigkeit einfacher befristete Arbeitsverträge abschließen.
Die Koch-Steinbrück-Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der niedrigeren Steuersätze betreffen auch einige Lohnsteuersachverhalte.
Vor allem Existenzgründer und Kleinunternehmer sollen von den mit der aktuellen Steuerreform verquickten Arbeitsmarktreformen profitieren, insbesondere vom geänderten Kündigungsschutz.
Die Lohnsteuer-Richtlinien 2004 enthalten einige relevante Änderungen, das Gesetzgebungsverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
Spielen Sie mit dem Gedanken an eine Existenzgründung, so sollten Sie auch an zwei Varianten denken, bei denen Ihnen unter Umständen staatliche Hilfe durch das Arbeitsamt zusteht: die Ich-AG und das Überbrückungsgeld.
Für ein gemischtes Bankkonto, über das private und betriebliche Transaktionen abgewickelt werden, gilt eine erhöhte Nachweispflicht.
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