Personal, Arbeit und Soziales
Für das Jahr 2005 gelten wieder neue Beitragsbemessungsgrenzen. Außerdem entfällt die Unterscheidung nach Arbeitern und Angestellten in der Rentenversicherung.
Ab 2005 müssen die Lohnsteuerdaten und Umsatzsteuervoranmeldungen auf elektronischem Weg an das Finanzamt übertragen werden.
Die Sonderregelung bei der Ist-Versteuerung für die neuen Bundesländer wurde um zwei Jahre bis Ende 2006 verlängert.
Nach einem aktuellen Urteil sind die Kosten für ein Navigationsgerät in einem Firmenfahrzeug nicht in die 1 %-Regelung einzubeziehen.
Für 2004 verzichtet die Steuerverwaltung auf die Abgabe des Formulars EÜR bei Unternehmen, die mit der Einnahme-Überschuss-Rechnung arbeiten.
Gründer einer Ich-AG müssen voraussichtlich ab November eine Tragfähigkeitsbewertung ihrer Gründungsidee vornehmen lassen.
Sozialversicherungsbeiträge werden grundsätzlich nach dem Verdienstanspruch der Arbeitnehmer berechnet, nicht nach dem tatsächlich gezahlten Lohn.
Bei der Investitionszulage zählen für die Berechnung der Zahl der Arbeitnehmer auch Teilzeitkräfte.
Ab dem 1. Januar 2005 gilt das Hartz IV-Gesetzes, mit dem die Leistungen aus Arbeitslosen- und Sozialhilfe verschmolzen werden.
Die Umwandlung einer Vollzeitstelle in zwei Halbtagsstellen ist nur eingeschränkt angreifbar.
Übersicht -
Eine Seite zurück