Personal, Arbeit und Soziales
Seit dem 1. Februar 2006 gibt es für Selbstständige und Unternehmer unter bestimmten Umständen die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung.
Arbeitgeber, die bisher die Beiträge nach der besonderen Beitragsfälligkeit abgeführt haben, dürfen die Übergangsregelung zur neuen Beitragsfälligkeit nicht in Anspruch nehmen.
Übernimmt der Arbeitgeber Mautgebühren für die mit dem Firmenwagen unternommenen Privatfahrten, dann ist dies nicht von der 1 %-Regelung erfasst.
Im Gesetzgebungsverfahren wurde die Frist zur Auszahlung bereits vereinbarter Abfindungen kurzfristig um ein Jahr verlängert
Für die Berechnung von Pensionsrückstellungen gelten neue Berechnungsgrundlagen, was zu erheblichen Rückstellungserhöhungen oder -verminderungen führen kann.
Der Bundesfinanzhof hat sich zur Unterscheidung von Mitunternehmerschaft und Bürogemeinschaft geäußert.
Mit zwei weiteren Gesetzentwürfen plant die Große Koalition eine ganze Reihe weiterer Steueränderungen für 2006 und die folgenden Jahre.
Ein Unternehmer kann sich bei der Gründung frei entscheiden, ob er ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr wählt, auch wenn dies besondere steuerliche Vorteile bringt.
Noch vor dem Jahreswechsel und damit mit Wirkung zum 1. Januar 2006 will die neue Bundesregierung ein steuerliches Sofortprogramm umsetzen.
Welchem Jahr die Beiträge zur Direktversicherung zuzurechnen sind, hängt vom Datum des Überweisungsauftrages ab.
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