Personal, Arbeit und Soziales
Mit zwei weiteren Gesetzentwürfen plant die Große Koalition eine ganze Reihe weiterer Steueränderungen für 2006 und die folgenden Jahre.
Ein Unternehmer kann sich bei der Gründung frei entscheiden, ob er ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr wählt, auch wenn dies besondere steuerliche Vorteile bringt.
Welchem Jahr die Beiträge zur Direktversicherung zuzurechnen sind, hängt vom Datum des Überweisungsauftrages ab.
Noch vor dem Jahreswechsel und damit mit Wirkung zum 1. Januar 2006 will die neue Bundesregierung ein steuerliches Sofortprogramm umsetzen.
Das Bundesfinanzministerium hat die Sachbezugswerte für 2006 bekannt gegeben.
Ein Arbeitnehmer darf aus eigenem Recht die Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers anfechten, wenn er mit der Anmeldung nicht einverstanden ist.
Frühere Zahlungstermine, die Pflicht zur elektronischen Beitragsmeldung und höhere Beitragsbemessungsgrenzen kommen 2006 auf die Unternehmer zu.
Aufwendungen für eine beabsichtigte aber letztlich nicht ausgeübte Tätigkeit mit steuerfreien Einnahmen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Ein bißchen Ausgabenkürzung und viel Steuererhöhung findet sich in der Finanzplanung der Großkoalitionäre.
Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts München illustriert die ganze Absurdität einiger Auswüchse im deutschen Steuerrecht.
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