Personal, Arbeit und Soziales
Überraschend hat der Bundesrat beide aktuellen Steuergesetze mit Vereinfachungs- und Erleichterungsregelungen abgelehnt.
Die Finanzverwaltung hat einen neuen Standard für die Datenbereitstellung bei der Lohnsteuer-Außenprüfung entwickelt.
Das Niedersächsische Finanzgericht interpretiert das Steuerrecht unternehmerfreundlich und macht den Zinsbeginn vom Zeitpunkt der Auflösung des Investitionsabzugsbetrags abhängig.
Ob die unterschiedlichen pauschalen Erstattungssätze für Dienstreisen verfassungsgemäß sind, muss jetzt das Bundesverfassungsgericht prüfen.
Vom Bundesgerichtshof und Bundesfinanzhof kommen einige interessante Urteile zur Stammeinlage von GmbHs und UGs.
Bei der Berechnung des durchschnittlichen Zuwendungsbetrags pro Arbeitnehmer bleiben die Kosten für nicht teilnehmende Arbeitnehmer unberücksichtigt.
Das nächste Steueränderungsgesetz ist bereits in Arbeit, bringt aber nur Änderungen im Detail und die noch ausstehenden Regelungen zum elektronischen Lohnsteuerabzug.
Die Bundesagentur darf die freiwillige Arbeitslosenversicherung auch ohne weitere Mahnung beenden, wenn die Beiträge mehr als drei Monate überfällig sind.
Der Zuschlag für die Privatnutzung des Firmenwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird nur für tatsächlich gefahrene Strecken fällig.
In mehreren Fällen hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung zum Sachbezug geändert und schafft damit neuen Gestaltungsspielraum für die Zuwendung von Sachbezügen.
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