Personal, Arbeit und Soziales

Existenzgründereigenschaft einer GmbH & Co. KG
Die Ansparrücklage ist zwar mittlerweile durch den Investitionsabzugsbetrag ersetzt, trotzdem steht jetzt fest, dass auch eine GmbH & Co. KG Existenzgründer im Sinne der Vorschrift sein kann.
Aktualisierte Aufstellung der Kaufkraftzuschläge
Das Bundesfinanzministerium hat eine aktualisierte Aufstellung der Kaufkraftzuschläge für ins Ausland entsandte Arbeitnehmer herausgegeben.
Wechsel zur Fahrtenbuchmethode
Das Finanzgericht Münster teilt die Meinung der Finanzverwaltung, dass während eines Kalenderjahres nicht von der 1 %-Regelung zur Fahrtenbuchmethode gewechsel werden darf - wenn auch aus anderem Grund.
Tätigkeitsmittelpunkt im Arbeitszimmer
Im Fall eines Steuerzahlers mit verschiedenen Tätigkeiten hat der Bundesfinanzhof mehrere Fragen zum häuslichen Arbeitszimmer beantwortet.
Steuerliche Behandlung der Familienpflegezeit
Das Bundesfinanzministerium hat insbesondere lohnsteuerliche Fragen zur neu eingeführten Familienpflegezeit beantwortet.
Meldungen ab 2013 nur noch mit Authentifizierung
Spätestens ab dem 1. Januar 2013 müssen alle Lohnsteueranmeldungen und Meldungen im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer mit einer Signatur versehen an das Finanzamt übermittelt werden.
Arbeitgeber übernimmt Studiengebühren
In einer Verwaltungsanweisung hat das Bundesfinanzministerium jetzt festgelegt, wann vom Arbeitgeber übernommene Studiengebühren kein steuerpflichtiger Lohn sind.
Rumpfwirtschaftsjahr zählt bei der Ansparabschreibung normal
Ein Rumpfwirtschafsjahr zählt mit, wenn geprüft wird, ob der Investitionszeitraum bei einer Ansparabschreibung oder einem Investitionsabzugsbetrag bereits abgelaufen ist.
Wechsel von der Liebhaberei zur Gewinnerzielungsabsicht
Ein als Liebhaberei geführter Betrieb behält diesen Status nicht automatisch auf Dauer, wenn später wesentlich höhere Einnahmen entstehen.
Steuerfreie Überlassung von Software
Eine rückwirkende Gesetzesänderung sorgt dafür, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern nun auch Software, Smartphones und Tablet-PCs steuerfrei überlassen können.

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