Personal, Arbeit und Soziales

Dienstwagen für Mitarbeiter mit Wohnsitz im Ausland
Durch eine bereits in Kraft getretene Änderung im Umsatzsteuerrecht sind Dienstwagen für Mitarbeiter mit Wohnsitz im Ausland jetzt mit mehr steuerlichem Verwaltungsaufwand verbunden.
Zins nach Wegfall eines Investitionsabzugsbetrags
Die Frage, ab wann die nachträglich fällige Steuer zu verzinsen ist, wenn ein Investitionsabzugsbetrag wegfällt, hat der Bundesfinanzhof zu Gunsten der Unternehmen beantwortet.
Neues zur Anwendung der 1 %-Regelung
In mehreren Urteilen hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung zur 1 %-Regelung korrigiert und präzisiert.
Ermittlung des Gewinns beim Investitionsabzugsbetrag
Das Finanzgericht Köln legt die Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag großzügig aus und zählt zumindest die Auflösung einer früheren Anpsarabschreibung nicht als Betriebseinnahme.
ELStAM-Einführungsschreiben
Nachdem die notwendigen Gesetzesänderungen nun verspätet in Kraft getreten sind, hat das Bundesfinanzministerium das ELStAM-Einführungsschreiben in der Endfassung veröffentlicht.
Weitere Änderungen im Steuerrecht
Im Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz sind verschiedene Änderungen enthalten, die in erster Linie Verwaltungsprozesse ändern oder für die Steuerzahler nur zu minimalen Anpassungen führen.
Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz bringt viele Änderungen im Steuerrecht
Nach mehreren Anläufen ist das Jahressteuergesetz 2013 mit zahlreichen Änderungen im Steuerrecht jetzt als Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten.
Vereinfachung des Reisekostenrechts ab 2014
Mit dem kommenden Jahreswechsel wird das steuerliche Reisekostenrecht in einigen Punkten vereinfacht und an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs angepasst.
Erleichterungen und Hilfen für Hochwasseropfer
Auf das neueste Jahrhunderthochwasser haben der Fiskus, die Krankenkassen und andere Institutionen mit zahlreichen Hilfsmaßnahmen und Erleichterungen für die Betroffenen reagiert.
Mitarbeiterrabatte bei Lieferanten
Das Finanzamt darf Mitarbeiterrabatte bei Lieferanten nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen als steuerpflichtigen Arbeitslohn werten.

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