Personal, Arbeit und Soziales
Mit der Änderung beim Tätigkeitsstättenbegriff sind auch geänderte Regeln bei Fahrtkosten zu beachten, insbesondere bei der Entfernungspauschale.
Im Reisekostenrecht ersetzt ab 2014 die erste Tätigkeitsstätte den Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte.
Im nächsten Jahr steigt die Künstlersozialabgabe um 1,1 % und ist dann so hoch wie seit sieben Jahren nicht mehr.
Beiträge für Zusatzversicherungen, die der Arbeitgeber übernimmt, sind regulärer Arbeitslohn und fallen damit nicht unter die Freigrenze für Sachbezüge von 44 Euro im Monat.
Den Arbeitgebern, die noch nicht auf das ELStAM-Verfahren umgestellt haben, bleiben dafür nur noch wenige Wochen Zeit.
Durch eine bereits in Kraft getretene Änderung im Umsatzsteuerrecht sind Dienstwagen für Mitarbeiter
mit Wohnsitz im Ausland jetzt mit mehr steuerlichem Verwaltungsaufwand verbunden.
Die Frage, ab wann die nachträglich fällige Steuer zu verzinsen ist, wenn ein Investitionsabzugsbetrag wegfällt, hat der Bundesfinanzhof zu Gunsten der Unternehmen beantwortet.
In mehreren Urteilen hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung zur 1 %-Regelung korrigiert und präzisiert.
Das Finanzgericht Köln legt die Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag großzügig aus und zählt zumindest die Auflösung einer früheren Anpsarabschreibung nicht als Betriebseinnahme.
Nachdem die notwendigen Gesetzesänderungen nun verspätet in Kraft getreten sind, hat das Bundesfinanzministerium das ELStAM-Einführungsschreiben in der Endfassung veröffentlicht.
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