Personal, Arbeit und Soziales
Der Bundesfinanzhof hat die Vorgabe der Finanzverwaltung bestätigt, dass ein Wechsel zur Fahrtenbuchmethode im laufenden Jahr nicht möglich ist.
Ab 1. Juli 2014 müssen Arbeitgeber Befreiungsanträge von der Rentenversicherungspflicht zwingend innerhalb von sechs Wochen bei der Minijob-Zentrale melden.
Die Länder haben jetzt einen neuen Entwurf für das bereits seit längerem geplante Steuervereinfachungsgesetz vorgelegt.
Das Bundesland Sachsen hat vorgeschlagen, die alte Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge im Folgemonat wieder herzustellen.
Für einige Länder haben sich die Kaufkraftzuschläge geändert, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern im Ausland steuerfrei zahlen können.
Wer nachträglich noch einen Investitionsabzugsbetrag geltend machen will, muss einen Nachweis bringen, dass die Investitionsabsicht schon in dem Jahr bestanden hat, für das der Abzugsbetrag beantragt wird.
Wer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist und einen Minijob ausübt, muss aus dem Minijob-Lohn den Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen.
Mit zusätzlichen Betriebsprüfern und regelmäßigen Betriebsprüfungen soll die Kontrolle der Künstlersozialabgabe ausgeweitet werden.
Das Finanzamt darf nicht für privat veranlasste Zuwendungen an Geschäftsfreunde oder Mitarbeiter eine Steuerpauschalierung einfordern.
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung geändert und wertet die Übernahme von Bußgeldern jetzt grundsätzlich als Arbeitslohn.
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