Personal, Arbeit und Soziales

Sachbezugswerte für 2016
Während der Sachbezugswert für eine freie Unterkunft unverändert bleibt, erhöhen sich die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Mahlzeiten um rund 3 %.
Änderungen für Unternehmer und Arbeitnehmer
Die Liste der Steueränderungen zum Jahreswechsel fällt diesmal überschaubar aus. Interessant für Unternehmer sind vor allem die Änderungen beim Investitionsabzugsbetrag.
Widerruf der Pauschalversteuerung von Geschenken möglich
Geht es nach dem Niedersächsischen Finanzgericht, können Unternehmen die Pauschalversteuerung von Geschenken und Sachzuwendungen jederzeit rückgängig machen, solange die Steuer noch nicht bestandskräftig ist.
Zuflusszeitpunkt eines Job-Tickets
Der geldwerte Vorteil aus Job-Tickets, die länger als einen Monat gültig sind, fließt unter bestimmten Voraussetzungen monatlich zu, womit die Sachbezugsfreigrenze zur Anwendung kommen kann.
Pauschalversteuerung von Sachzuwendungen
Das Bundesfinanzministerium hat seine Verwaltungsanweisung zur Pauschalversteuerung von Geschenken und Sachzuwendungen an die neue Rechtsprechung angepasst.
Dienstreise-Kaskoversicherung für ein Kfz des Arbeitnehmers
Eine vom Arbeitgeber abgeschlossene Dienstreise-Kaskoversicherung hat keine Auswirkungen auf die Höhe des Kilometersatzes für Dienstreisen mit dem Privatwagen.
Förderung der Elektromobilität
Mit einem neuen Gesetzentwurf will der Bundesrat die Elektromobilität im betrieblichen Bereich fördern.
Steueränderungsgesetz 2015 beschlossen
Am 6. November 2015 ist das Steueränderungsgesetz 2015 in Kraft getreten, das Bundestag und Bundesrat im Herbst verabschiedet hatten. Mit dem Gesetz werden vor allem Änderungswünsche der Länder umgesetzt, für die im letzten Jahr keine Zeit mehr war.
Änderung bei Steuerfreibeträgen und dem Lohnsteuerabzug 2015
Die für 2015 rückwirkend erhöhten Steuerfreibeträge werden weitestgehend beim Lohnsteuerabzug für Dezember 2015 für das ganze Jahr berücksichtigt.
Elektronische Abgabepflicht trotz geringer Gewinneinkünfte
Sobald die Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit mehr als 410 Euro im Jahr betragen, muss die Steuererklärung zwingend elektronisch abgegeben werden.

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