Personal, Arbeit und Soziales
Die Beteiligung an einer GmbH kann notwendiges Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers sein, wenn die GmbH die Tätigkeit oder den Absatz des Einzelunternehmens direkt oder indirekt fördert.
Ein Heißgetränk mit Brötchen oder Brot ohne Belag ist kein vollständiges Frühstück und damit kein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug.
In mehreren Urteilen hat der Bundesfinanzhof das neue Reisekostenrecht mit seinen teils negativen Folgen für nicht ortsfest eingesetzte Arbeitnehmer bestätigt.
Die Anfang 2018 geschaffene Möglichkeit, Betriebsrentenvereinbarungen mit einer reinen Beitragszusage zu schließen, wird noch nicht genutzt.
Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers können nur nach einem ausdrücklichen Hinweis des Arbeitgebers auf verbleibenden Resturlaub verfallen.
Das Finanzamt darf einen Investitionsabzugsbetrag auch dann rückgängig machen, wenn die Investition zwar durchgeführt wurde, die gesetzlich vorgesehene Hinzurechnung im Investitonsjahr jedoch unterblieben ist.
Viele Steuervorteile für Elektromobilität und umweltfreundliche Verkehrsmittel werden verlängert oder ausgeweitet.
Der Europäische Gerichtshof verlangt von den EU-Staaten, die Arbeitgeber zu einer generellen Erfassung der geleisteten Arbeitszeit aller Arbeitnehmer zu verpflichten.
Zum 1. Juli 2019 wird aus der Gleitzone der Übergangsbereich, in dem bis zu einem Monatslohn von 1.300 Euro ermäßigte Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer anfallen.
A1-Bescheinigungen für die Entsendung eines Arbeitnehmers müssen seit diesem Jahr elektronisch beantragt werden. In einigen Ländern gibt es zur Bescheinigung verstärkt Kontrollen.
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