Personal, Arbeit und Soziales
Die "Novemberhilfe" ist eine zusätzliche Unterstützung für Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind.
Die Corona-Hilfen wurden erneut nachjustiert und erweitert. Neben der neuen November-/Dezemberhilfe wird die Überbrückungshilfe bis Juni 2021 verlängert und ausgeweitet.
Neben den allgemeinen Abzugsbeschränkungen für ein häusliches Arbeitszimmer spielen bei Ehegatten und Lebenspartnern auch die Eigentums- oder Mietverhältnisse eine Rolle bei der Frage, welche Kosten abziehbar sind.
Das Jahressteuergesetz 2020 soll neben diversen Verbesserungen beim investitionsabzugsbetrag auch zwei Gestaltungsmodelle mit dem Abzugsbetrag gesetzlich ausschließen.
Das Bundesfinanzministerium hat die Pauschbeträge für Sachentnahmen von Lebensmitteln und Getränken an die Umsatzsteueränderungen zum 1. Juli 2020 angepasst.
Die Bundesregierung will die anlässlich der Corona-Krise geschaffenen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld zum größten Teil bis Ende 2021 verlängern.
Die Überbrückungshilfe für besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen geht in eine 2. Phase mit niedrigeren Anspruchsvoraussetzungen und höheren Fördergrenzen.
Fällt der Elterngeldanspruch eines Arbeitnehmers nur deswegen niedriger aus, weil der Arbeitgeber Lohn zu spät gezahlt hat, steht dem Arbeitnehmer ein Schadensersatzanspruch zu.
Eine monatliche Vergütung für die Anbringung von Werbung für den Arbeitgeber am Privatwagen des Arbeitnehmers ist in der Regel Teil des steuerpflichtigen Arbeitslohns.
Kleine und mittlere Unternehmen können ab 2020 eine steuerliche Forschungszulage von bis zu 1 Mio. Euro erhalten.
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