Personal, Arbeit und Soziales
Erstmals fällt der Vorschlag der Mindestlohnkommission zur Anhebung des Mindestlohns in den Jahren 2024 und 2025 nicht einstimmig aus.
Die Reform der Pflegeversicherung wirkt sich nicht nur auf die Beiträge, sondern vor allem auch auf die Leistungen aus.
Mit einem umfangreichen Steueränderungsgesetz, das vor allem Erleichterungen und Vereinfachungen enthält, will die Bundesregierung neue Wachstumsimpulse für die deutsche Wirtschaft setzen.
Ein Urteil, das die Arbeitgeber zu einer elektronischen Erfassung der gesamten Arbeitszeit verpflichtet, wird nun gesetzlich normiert.
Die Sonderregelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld laufen am 30. Juni 2023 aus.
Die staatlichen Corona-Hilfen erfüllen nicht die Voraussetzungen für eine ermäßigte Besteuerung von außerordentlichen Einkünften.
Nur unter sehr engen Voraussetzungen kann für eine Pensionszusage, die unter einem Vorbehalt steht, eine Rückstellung gebildet werden.
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ab dem 1. Juli 2023 greift.
Der bis 30. Juni 2023 befristete vereinfachte Zugang zur Kurzarbeit soll nicht erneut verlängert werden.
Mit der Einführung des Deutschlandtickets zum 1. Mai 2023 werden Jobtickets noch attraktiver, die der Arbeitgeber in vielen Fällen steuerfrei oder steuervergünstigt gewähren kann.
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