Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Finanzamt muss Versand eines Steuerbescheids nachweisen
Das Finanzamt muss nachweisen können, dass ein Steuerbescheid rechtzeitig zur Post aufgegeben wurde, wenn Verjährung droht.
Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung
Die Bundesfinanzverwaltung wird umstrukturiert und neu gegliedert - mit der Hoffnung auf einen Effizienzgewinn.
Änderung der Veranlagungsart während der Einspruchsfrist
Wenn Eheleute während der Einspruchsfrist eine Änderung der Veranlagungsart beantragen, ist das Finanzamt an seine Feststellungen aus dem alten Bescheid gebunden.
Anwendung von Gerichtsurteilen
Immer wieder weigert sich die Finanzverwaltung, steuerzahlerfreundliche Gerichtsurteile des Bundesfinanzhofs anzuwenden.
"Entbürokratisierung" im Steuerrecht
Das Bundesfinanzministerium hat eine Reihe von Erlassen aus der Zeit von vor 1980 aufgehoben.
Maßnahmen bei falschem Steuerbescheid
Gegen einen falschen Steuerbescheid können Sie sowohl mit einem Änderungsantrag als auch mit einem Einspruch vorgehen.
Einkommensteuervorauszahlung neben der Lohnsteuer
Die Finanzverwaltung darf neben dem Lohnsteuerabzug auch eine Einkommensteuervorauszahlung festsetzen.
Kontenabrufverfahren startet als Provisorium
Seit dem 1. April 2005 hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit, Einsicht in die Kontenstammdaten aller Bundesbürger zu nehmen. Allerdings startet das Verfahren erst einmal als Provisorium.
Unterstützung für Opfer der Flutkatastrophe
Bund und Länder haben einen Katalog von Maßnahmen beschlossen, die eine erleichterte und erweiterte steuerliche Berücksichtigung von Spenden für die Opfer der Flutkatastrophe in Südostasien erlauben.
Sofortiger Steuerabzug für Gewinnausschüttungen
Ab 2005 muss die GmbH die Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen sofort an das Finanzamt zahlen.

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