Aktuelles - Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Keine Wiedereinsetzung nach Ablauf der Festsetzungsfrist (18.9.00)
Gesetzliche Fristen, die von der Finanzbehörde zu beachten sind, sind nicht wiedereinsetzungsfähig.
Abgabefrist für die Steuererklärungen 2000 (26.1.00)
Die Frist für die Abgabe von Steuererklärungen für das Jahr 2000 endet am 31.05.2001.

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