Aktuelles - Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Vertrauensschutz im Steuerrecht (1.4.08)
Hohe Anforderungen stellt der Bundesfinanzhof, damit sich ein Steuerzahler auf den Vertrauensschutz in eine bisher unstrittige Rechtsauslegung berufen kann.
Zuordnung von Steuerberatungskosten bis 100 Euro (1.4.08)
Die Zuordnung von gemischten Steuerberatungskosten zum abziehbaren Anteil wird bis zu einer Höhe von 100 Euro grundsätzlich nicht beanstandet, wobei diese Grenze sich für Eheleute nicht verdoppelt.
Suche nach Steuersündern im Internet (1.3.08)
Die Finanzverwaltung überwacht täglich viele tausend Transaktionen im Internet, um Händler aufzuspüren, die keine Umsatzsteuer abführen.
Kein Mindeststreitwert bei Klage um Aussetzung der Vollziehung (1.3.08)
Auch wenn seit einiger Zeit für normale Klagen beim Finanzgericht ein Mindeststreitwert von 1.000 Euro gilt, so ist bei einer Klage um die Aussetzung der Vollziehung weiter wie bisher zu verfahren.
Jagd auf Steuerhinterzieher (1.3.08)
Die aktuelle Fahndung nach Steuerhinterziehern sorgt nicht nur bei den direkt Betroffenen für Unsicherheit.
Abzug von privaten Steuerberatungskosten (1.3.08)
Ein Finanzgericht hält die Streichung des Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten für verfassungsgemäß.
Neue Zuwendungsbestätigungen (1.2.08)
Die umfassenden Änderungen im Spendenrecht Ende letzten Jahres erfordern auch Änderungen in den bisherigen Zuwendungsbestätigungen.
Kein Anspruch auf Vorbehalt der Nachprüfung (1.2.08)
Ein Steuerzahler hat keinen Anspruch darauf, dass ein Steuerbescheid zu dem Zweck offen gehalten wird, um von späteren Urteilen und Gesetzesänderungen profitieren zu können.
Einheitliche Steuernummer verzögert sich auf unbestimmte Zeit (1.2.08)
Die Einführung der einheitlichen Steuernummer ist frühestens ein Jahr nach dem ursprünglichen Termin abgeschlossen, genaue Zeitangaben sind aber nach wie vor unbekannt.
Außergewöhnliche Belastung trotz nachträglichem Gutachten (1.2.08)
Ausnahmsweise ist auch ein nachträgliches Gutachten anzuerkennen, wenn die spätere medizinische Diagnose aufgrund früherer apparatemedizinischer Befunde unzweifelhaft ist.

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