Aktuelles - Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Kindergeld für ein verheiratetes Kind (1.9.11)
Zahlt ein verheiratetes Kind seinem Ehepartner Unterhalt, mindert der Unterhalt nicht die für die Einkunftsgrenze maßgeblichen Einkünfte des Kindes.
Kosten für den Schulweg der Kinder nicht abzugsfähig (1.9.11)
Wenn Eltern ihre Kinder zur Schule fahren, sind die Fahrtkosten weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.
Kindergeld für Freiwilligendienst (1.8.11)
Für den neuen Bundesfreiwilligendienst besteht erst ab Herbst Anspruch auf Kindergeld, weswegen Anträge momentan noch zurückgestellt werden.
Schule für Hochbegabte als außergewöhnliche Belastung (1.8.11)
Die Schulkosten für ein Hochbegabteninternat sind unbegrenzt als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn dies medizinisch angezeigt ist.
Essen auf Rädern ist keine haushaltsnahe Dienstleistung (1.8.11)
Weil die Leistung nicht im Haushalt des Steuerzahlers erbracht wird, ist Essen auf Rädern nicht als haushaltsnahe Dienstleistung steuerbegünstigt.
Steuerklassenwahl als Gestaltungsmissbrauch (1.8.11)
Die Steuerklassenwahl von Eheleuten kann ein Gestaltungsmissbrauch sein, wenn sie dem Zweck dient, per Antrag auf eine getrennte Veranlagung eine hohe Steuererstattung zu kassieren.
Immobilienkauf vom Exgatten (1.7.11)
So lange ein notariell beurkundetes Vorkaufsrecht noch während der Vermögensauseinandersetzung vereinbart wird, ist auch der spätere Kauf aufgrund dieses Vorkaufsrechts grunderwerbsteuerfrei.
Stichtagsregelung beim Elterngeld ist zulässig (1.7.11)
Das Bundesverfassungsgericht sieht keine Notwendigkeit für eine Übergangsregelung bei der Einführung des Elterngelds Anfang 2007.
Berücksichtigung der Elternzeit bei Berechnung des Elterngeldes (1.7.11)
Eine berufliche Auszeit zur Betreuung der Kinder ohne den Bezug von Elterngeld darf bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden.
Ausschluss der Mitversicherung von Kindern verfassungsgemäß (1.7.11)
Ist der besser verdienende Ehepartner privat versichert, müssen Eltern auch weiterhin ihre Kinder ebenfalls privat versichern.

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